---- Zukünftig steuerfrei rauchen ist unser Hauptziel !!!
Was sagt das Tabaksteuergesetz
§ 6 Steuerbefreiungen ( Auszug s. 2. )
(1) Von der Steuer und vom Verpackungszwang sind befreit
2. Tabakwaren, die aus selbst angebautem Rohtabak hergestellt und für den eigenen Bedarf verwendet werden;
3.
Zigaretten, die aus versteuertem oder steuerfreiem Rauchtabak mit der
Hand oder einem einfachen Gerät hergestellt sind, wenn sie nicht
entgeltlich abgegeben werden sollen.
Hier setzt die Deutsche Hecke an
Gemeinsam Tabak anbauen und steuerfrei rauchen. Hört sich verrückt an, aber funktioniert.
Wie
bei Bier, Wein, Spriritiosen etc. ist der Selbstversorger
steuerbefreit. Als einzelner Tabakbauer werden wir damit scheitern.
Damit rechnet natürlich auch der Gesetzgeber. Bauen wir aber als
Verein mit allen Vereinsmitgliedern gemeinsam Tabak an, teilen uns
die Ernte nach Bedarf des einzelnen und verarbeiten den Rohtabak
zu Zigaretten, dann zahlen wir keinen Cent Steuern.
Was hast Du davon ??
du
rauchst als Mitglied der Deutschen Hecke zukünftig
deine selbstangebauten Zigs
tabaksteuerfrei.
Artikel wird weiter ergänzt
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 27. Oktober 2007 )
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