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Gastwirte aufgepasst: wehret den Anfängen!!!!!! |
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Neuester Gesetzesentwurf der Bundesregierung; Rauchen in Gaststätten vor dem Aus !!!!!!!!!!!
Quelle: Bild-online.de vom 7.12.2006
Berlin – Erstmals soll ein bundesweites Schutzgesetz Nichtraucher vor Tabakqualm schützen!
Die
Große Koalition einigte sich auf einen Gesetzentwurf, der das Rauchen
in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Bahnen (ganz oder teilweise)
verbietet.
Ab wann soll das Gesetz gelten?
Laut Gesetzentwurf schon vom 1. Juli 2007 an.
Wo ändert sich was?
In
Restaurants („Speisewirtschaften“) darf nicht mehr geraucht werden.
Ausnahme: abgetrennte Raucherräume. Auch Diskotheken müssen solche
Räume anbieten – oder rauchfrei bleiben (Jugendschutz!).
Bleibt in Eckkneipen alles beim Alten?
Ja!
Bars und Kneipen (ohne Küche) bleiben von der geplanten Neuregelung
unberührt, solange sie nur Snacks, aber keine „zubereiteten Speisen“
servieren.
Was ist mit Restaurant-Terrassen und Biergärten?
Dort darf weiter geraucht werden, weil das geplante Gesetz nur für „vollständig umschlossene“ Räume gilt.
Was sind „getrennte Räume“ für Raucher?
Raucher und Nichtraucher müssen durch feste Wände und Türen getrennt werden. Vorhänge oder Raumteiler reichen nicht!
Was ist mit Fußballstadien, Bierzelten?
Dort darf weiter geraucht werden. Stadien sind keine umschlossenen Räume, Bierzelte werden nur für kurze Zeit aufgestellt.
Wo wird das Rauchen völlig verboten?
In Schulen (auch für Lehrer!) und Kindergärten, in Krankenhäusern und allen Behörden.
Darf man noch „vor der Tür“ rauchen?
Ja, solange niemand vom Hausrecht Gebrauch macht (Hausmeister, Schuldirektor) und das Rauchen auf dem Grundstück verbietet.
Welche Strafen drohen?
Der
Entwurf sieht vor: 200 Euro für Raucher, die trotz Verbots rauchen. Und
bis zu 5000 Euro für Gastwirte, die nicht auf Einhaltung der Regeln
achten.
Kommt die Raucherpolizei mit Raucherknöllchen?
Die Koalitions-Arbeitsgruppe hat sich darauf geeinigt, dass die lokalen Ordnungsbehörden das Rauchverbot überwachen sollen.
Kann ich bei geschlossenen Gesellschaften (Hochzeit, Betriebsfest) die Gaststätte zur Raucherzone erklären?
Nein. Gaststätte bleibt Gaststätte, auch bei Privatfeiern. Das Gesetz gilt weiter.
Tragt Euren Betrieb ein in der Rubrik "Smokers welcome! " (links in der Navigation)
Frank-Walter Steinmeier (50, SPD): Gelegenheitsraucher, Marke Marlboro (wechselnd „Gold“ oder „Rot“)
Vize-Kanzler Franz Müntefering (66, SPD): pro Tag rund ein Dutzend Zigarillos Marke „Petit“ – aber nie vor 11 Uhr
Genussraucher
Guido Westerwelle (44, FDP-Chef): nach einem guten Essen hin und wieder
Zigarillos (keine feste
Marke)
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 25. August 2007 )
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