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Eilmeldung: Gericht kippt Rauchverbot in Mini-Kneipen |
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Rheinland-Pfalz muss vorerst Ausnahmen zulassen
Teilsieg für Raucher und Wirte vor Gericht: Das Rauchverbot in Rheinland-Pfalz darf zwar am Freitag wie geplant in Kraft treten, aber nicht überall. In "inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte" darf erstmal weiter gequalmt werden.
Für diese Kneipen werde das Rauchverbot einstweilen ausgesetzt, entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes in einer am Dienstag in Koblenz veröffentlichten einstweiligen Anordnung.
Raucherzeichen am Eingang
Diese Gaststätten müssten am Eingang deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen. Die übrigen Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes, die das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich untersagen, können dagegen am Freitag in Kraft treten. (Az:. VGH A 32/07)
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größer als der Hauptgastraum sind. Diese Regelung setzte das Gericht nun für kleine, inhabergeführte Kneipen, die keine Beschäftigten haben, vorübergehend aus. Sie müssen aber am Eingang deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen.
Schonfrist bis Hauptverfahren
Das Gericht gab damit den Kneipenbetreibern recht, die kein abgetrenntes Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können und sich deshalb in ihrer Existenz bedroht sehen. Die Argumentation der Kneipenbesitzer sei nachvollziehbar, erklärten die Richter. Die Schonfrist gilt zumindest, bis das Gericht die Frage grundsätzlich in einem Hauptverfahren geklärt hat.
Mit Material von dpa und afp
Quelle: ZDF.de
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