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Kaum zu glauben: Staatsanwalt ermittelt gegen Alt-Kanzler Helmut Schmidt |
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Nichtraucher-Initiative Wiesbaden hat eine Anzeige wegen Körperverletzung auf den Weg gebracht
Helmut Schmidt und Ehefrau Hannelore rauchen seit Jahrzehnten und beugen sich auch nicht den neuen Anti-Raucher-Gesetzen. Nachdem Fotos des rauchenden Ehepaars am Jahresanfang in der "Bild"-Zeitung erschienen waren, zeigte eine Nichtraucher-Initiative den 89-jährigen Politiker und seine 88-jährige Frau an. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt nach Informationen der "Bild"-Zeitung gegen Altkanzler Helmut Schmidt und seine Ehefrau Loki. Der Hamburger Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger erklärte:„Ja, wir prüfen das jetzt rechtlich.“ Die Nichtraucher Inititive Wiesbaden hat - so "Bild“- das Ehepaar wegen Körperverletzung und Verstoß gegen das Rauchverbot angezeigt. Der Vorsitzende der Hetzer-Organisation in Wiesbaden, Horst Keiser, erklärte gegenüber der „taz“: „Er werde nicht akzeptieren, dass ein ehemaliger Bundeskanzler weiterhin öffentlich raucht. Es handelt sich hier um zwei alte störrische Menschen. Ihr Vergehen ist eine Schande.“
Der SPD-Politiker und seine Frau sind dafür bekannt, dass sie stets und überall ihre Zigaretten herausholen und rauchen. Bei einer Neujahrsveranstaltung im Hamburger Theater „Komödie Winterhuder Fährhaus“ hatte ein Mitarbeiter dem Politikerehepaar einen Aschenbecher hingestellt, obwohl dies in der Hansestadt seit dem 1. Januar gesetzlich verboten ist.
Die "Bild"-Zeitung druckte das Foto des gemütlich rauchenden Ehepaars. Die Nichtraucher-Initiative Wiesbaden reagierte, als sie die Fotos entdeckte und zeigte nicht nur die Schmidts sondern auch den Chef der Komödie, Michael Lang, an. Begründung: Dieser hatte zugelassen, dass in seinem Haus geraucht wurde. Doch die Staatsanwaltschaft ermittelt nur gegen den Altkanzler und seine Frau. Lang droht lediglich eine Verwarnung oder ein Ordnungsgeld, weil ein Verstoß gegen das Rauchverbot als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Den Schmidts dagegen droht nun möglicherweise ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Dies ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Dort heißt es: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Staatsanwaltschaft Oberstaatsanwalt Bagger reagierte gegenüber "Bild" leicht genervt: „In unserem Rechtsstaat kann jeder jeden anzeigen. Dieser Fall ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, mit welchen Sachen sich eine Staatsanwaltschaft beschäftigen muss.“
Ans Aufhören denken die Eheleute Schmidt nicht. "Sogar die Ärzte raten uns davon ab", wurde Loki Schmidt vor einiger Zeit in der "Hamburger Morgenpost" zitiert. Die Umstellung würde zu viel Stress für den Körper bedeuten. Schließlich habe sie "im Alter von zehn Jahren mit dem Rauchen angefangen." Jetzt wünschen sich die beiden vor allem eins: "Dass wir den 90. noch zusammen feiern." Im Dezember steht der runde Geburtstag von Helmut Schmidt an. Im März 2009 folgt ihrer. Und geraucht wird weiter. Glückwunsch.
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